Stellungnahme des BDPK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Vermeidung von Pflege wäre der wirksamste Beitrag zur Entlastung der Pflegeversicherung. Um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder möglichst lange hinauszuzögern, ist es daher entscheidend, Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zu stärken. Deshalb begrüßen wir, dass das PNOG diese Leistungen konsequent fördern möchte. Aus Sicht des BDPK muss dafür der bedarfsgerechte Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen verbessert werden. Dies gilt für alle Indikationen, nicht nur für die geriatrische Rehabilitation. Auch indikationsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern.

Eine große Herausforderung für die Rehabilitationseinrichtungen stellt der Bedarf an Pflegefachkräften dar. Rehabilitationseinrichtungen würden gerne selbst Pflegekräfte ausbilden, dürfen das aber nicht. Das muss sich dringend ändern. In den Rehabilitationseinrichtungen arbeiten 21.000 Pflegevollzeitkräfte, die aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen abgeworben werden müssen. 

Die gesamte Stellungnahme im Wortlaut.